Herr Gefeller nimmt Bezug auf die in der letzten Sitzung des HFA stattgefundenen Fragestellungen bzgl. der Veröffentlichung der Stadt zum Thema „Verbrennung von Gartenabfällen“. Dazu zitiert er aus einer Veröffentlichung des RP Darmstadt vom 25.03.2024 wie folgt: „Nur wenn es technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, die pflanzlichen Gartenabfälle zu verwerten, kommt  es ausnahmsweise Betracht, diese durch Verbrennen zu beseitigen. Solche Ausnahmen sind beispielsweise Ungezieferbefall oder Pflanzenkrankheiten. Hierbei insbesondere die Vorgabe der „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ (PflAbfV) aus dem Jahre 1975 einzuhalten.“ Zudem verweist Herr Gefeller noch auf die rechtlichen Vorschriften in § 7 Abs. 2, 4 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) sowie die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen.

 

Stadtverordneter Roland Ehmig berichtet von Plakatierungen an der Bushaltestelle in Treis durch Verwaltungsmitarbeiter, obwohl dies untersagt sei. Herr Gefeller teilt mit, dass er dies weiterleiten wird.

 

Stadtverordneter Berndt Dugall erkundigt sich nach § 2 der neuen Satzung des Wasserverbandes Lumdatal und warum der Passus des Radwegeausbaues dort enthalten ist. Herr Gefeller klärt auf, dass der Radwegeausbau einer Stelle bedarf die die gesamte Koordinierung übernimmt und dies nun beim Wasserverband angesiedelt ist, da alle betroffenen Anliegerkommunen des Lumdatals im Wasserverband vertreten sind.

 

Weiter fragt Herr Dugall, warum das neue Hochwasserrückhaltebecken (HRB) zwischen Treis und Allendorf nicht in die Satzung aufgenommen wurde. Herr Gefeller führt aus, dass dies erst geschieht, wenn das HRB fertiggestellt ist.

 

Zudem stellt Herr Dugall fest, dass in § 13 der oben besagten Satzung die Überschrift nicht mit den Inhalten des darauffolgenden Textes übereinstimmt und bittet um Prüfung durch die Verwaltung.

 

Stadtverordneter Roland Ehmig erkundigt sich, ob es Neuigkeiten zu dem geplanten Baugebiet Didierstraße (hinter ehemaligem Getränkehändler) gibt. Herr Gefeller berichtet, dass die Beantragung für eine Abweichung vom Regionalplan beim RP Gießen beantragt sei.