Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließ wie folgt:

 

Zu1.:

Als Fazit stellt die Stadtverordnetenversammlung fest, dass das Augenmerk unbedingt auf die Wasserrückhaltung in angemessenem Umfang auf dem Privatgrundstück bzw. im Zuge einer Erschließung für das gesamte Baugebiet, nach Möglichkeit in Kombination mit Ausgleichsmaßnahmen, zu legen ist (Beispiel Baugebiet „Auf der Schautanz“).

 

Zu 2.:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auch weiterhin die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen für ein gesamtes Baugebiet im Zuge der Erschließung umzusetzen.

 

Zu 3.:

Die Stadtverordnetenversammlung hält weitere weder rechtlich fundierte noch wertgegenständliche einzugrenzende Forderungen an die Bauherrin/den Bauherren für nicht zulässig.