Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss verweist diesen Tagesordnungspunkt in die Stadtverordnetenversammlung mit nachstehender Beschlussempfehlung:

 

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

 

(1) Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und als Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Staufenberg beschlossen.

 

(2) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Staufenberg beschließt den Bebauungsplan „Bergstraße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 5 HGO und § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) als Satzung und billigt die Begründung hierzu.